DSGVO-konforme Software von der Step Ahead
Im Mai 2018 tritt das neue Gesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Schon heute erfüllen die Step Ahead Lösungen (Steps Business Solution / STEPS.IT / LS BIZ) alle nötigen Voraussetzungen, dass unsere Kunden DSGVO-konform arbeiten können.
Dies wurde uns auch durch unseren externen Datenschutz-Experten von Drimalski & Partner bestätigt. Um unseren Kunden das Arbeitsleben noch weiter zu vereinfachen, arbeitet unsere Produktentwicklung bereits an Komfortfunktionen für unsere Produkte zur Erleichterung der Verwaltung schützenswerter personenbezogener Daten:
- Stammdaten-Report für Mitarbeiter, Kunde und Kontakt für die Auskunftspflicht
- Einwilligungsverwaltung für Mail- und Telefonkontaktierung von Interessenten
Checkliste DSGVO
Folgende Unternehmensbereiche und Instrumente sollten Sie in Ihrer Firma betrachten und überprüfen, ob die Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung, insbesondere Art. 32 DSGVO, erfüllt werden:
- Buchhaltung, Personalverwaltung, Dienstleister
- Marketing Dienstleister, Newsletter
- Betreiber von Internet Seiten
- Analysesoftware zur Auswertung von Zugriffen auf Webseiten (z.B. Google Analytics)
- IT-Unternehmen, die mit dem Service der Rechner oder Multifunktionsgeräte betreut sind
- Betreiber von Rechenzentren, bei denen Sie Ihre Daten oder die Daten Ihrer Kunden speichern
- Papierentsorger (Unterlagen mit pb-Daten)
- etc.
Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben, steht Ihnen unsere Datenschutz Koordinatorin, Frau Sandra Pöschl, unter datenschutz@stepahead.de zur Verfügung.