Neue AGB der Step Ahead AG ab dem 15.08.2019
Änderung der AGB der Step Ahead AG
Im Zuge der Zusammenführung der deutschen Tochtergesellschaften zur Step Ahead AG haben wir nun auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Step Ahead AG zusammengeführt, vereinheitlicht und an die neuen Vertragssituationen angepasst.
Die wesentlichste Änderung betrifft die Integration der EULA (End User License Agreement). Der Vorteil ist, dass es nur einen einzigen AGB-Vertrag gibt, der der künftigen Zusammenarbeit Rechnung trägt (z.B. Cloud). Eine separate EULA ist nicht mehr notwendig. Außerdem sind die geltenden AGB der Produktpartner mit einbezogen. Die mit unseren Kunden vereinbarten Konditionen bleiben unverändert.
Die neuen AGB finden Sie hier und gelten spätestens ab dem 15.08.2019.
Wenn Sie als Kunde mit den geänderten AGB und der Vertragsübertragung einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter tun. Die neue Fassung tritt automatisch ab dem 15.08.2019 in Kraft. Wenn Sie die vorgeschlagenen AGB Änderungen nicht akzeptieren, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail Ihren Widerspruch per E-Mail an vertrieb@stepahead.de senden. Für den Fall eines Widerspruchs wird Sie unser Vertriebsteam kontaktieren, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Wir freuen uns, Ihnen auch in Zukunft unsere umfassende Unternehmenslösung anbieten zu können. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Viele Grüße
Ihr Step Ahead Team